Unternehmen » Garantie
Die Produkte der A.V.E. Audio Vertriebs- Entwicklungsgesellschaft mbH werden sorgfältig hergestellt und die Funktionsfähigkeit wird einer Endkontrolle unterzogen. Sollte ein Gerät dennoch einen Mangel innerhalb der Garantiezeit aufweisen, kann zusätzlich zu gesetzlichen Ansprüchen (z.B. Produkthaftung), die dem Käufer nach dem jeweils anwendbaren Recht zustehen und zusätzlich zu den Ansprüchen nach dem Sachmangelrecht, die dem Käufer gegen den Verkäufer zustehen, die nachfolgende Garantie in Anspruch genommen werden.
1. Umfang der Garantie
Die A.V.E. Audio Vertriebs- Entwicklungsgesellschaft mbH garantiert, dass ein Gerät bei bestimmungsgemäßem Gebrauch keine herstellungsbedingten Material- und/oder Verarbeitungsmängel aufweist.
Die Garantieleistungen stehen dem Käufer zu, wenn
- bei Mikrofonen, Mischverstärkern und Verstärkern
innerhalb von 24 Monaten - bei Mixern und Ascolto-Line-Array-Lautsprechern
innerhalb von 36 Monaten - bei passiven Tonsäulen
innerhalb von 60 Monaten
ein Mangel auftritt.
Die Garantiezeit beginnt ab dem Datum des Kaufs von fabrikneuen ungebrauchten Produkten durch den erstmaligen Endkunden. Zum Nachweis ist der Kaufbeleg erforderlich, ohne diesen Kaufbeleg werden Reparaturen grundsätzlich kostenpflichtig durchgeführt. Auf dem Kaufbeleg müssen die Bezeichnung des Produkts und das Kaufdatum angegeben sein.
2. Garantieleistungen
Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass fehlerhafte Teile nach unserer Wahl unentgeltlich instandgesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt werden. In die Garantieleistungen sind die Verpackungs- und Transportkosten mit einbezogen.
Sofern die Nachbesserung von uns abgelehnt wird oder fehlschlägt, wird innerhalb der oben genannten Garantiefrist auf Wunsch des Endabnehmers kostenfrei gleichwertiger Ersatz geliefert. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das zu ersetzende Gerät keine äußerlichen Schäden durch unsachgemäße Behandlung aufweist.
Die Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen Sie eine erneute Garantiezeit in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.
3. Ausgenommen von der Garantie sind:
- Unwesentliche Abweichungen in der Beschaffenheit des Produktes, die für Wert und bestimmungsmäßigen Gebrauch unerheblich sind.
- Leicht zerbrechliche Teile
- Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind (z.B. Bedienungsfehler, mechanische Beschädigungen, falsche Betriebsspannung, nicht fachgerechte Installation und Montage). Unter sachgemäßem Gebrauch ist die Verwendung des Produkts unter den Bedingungen zu verstehen, die in der Betriebsanleitung beschrieben sind.
- Mängel durch Verschleiß
- Schäden, die Sie oder Dritte durch vorgenommene Modifikationen an den AVE-Produkten verursachten, wenn über Art und Umfang der Modifizierung keine vorherige schriftliche Zustimmung von AVE vorliegt.
- Schäden, die durch Ersatzteile, Ergänzungs- oder Zubehörteile entstanden sind, wenn es sich dabei nicht um Originalteile handelte.
- Mängel aufgrund höherer Gewalt
- Transportschäden, die nicht von uns zu vertreten sind
- Mängel, die Ihnen bereits beim Kauf bekannt waren.
Bei Entfernung oder Veränderung des am Produkt angebrachten Typenschildes, der Seriennummer oder des Sicherheitslabels erlischt der Garantieanspruch. Ferner besteht kein Garantieanspruch bei Eingriffen in das Produkt durch nicht autorisierte Personen oder Werkstätten.
Nach Ablauf der Garantiezeit sind neben den Reparaturkosten auch die Verpackungs- und Transportkosten vom Käufer zu übernehmen.
Mikrofone
Garantie 24 Monate
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Mixer
Garantie 36 Monate
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Digitale Lautsprecher
Garantie 36 Monate
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Passive Lautsprecher
Garantie 60 Monate
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Tel. | +49 7142-78879-0 |
Fax: | +49 7142-78879-18 |